Interessiert es Euch, was wir den familienfreundlichen Freizeit- und Beherbergungseinrichtungen sowie Urlaubsorten unter diesem Qualitätslabel zur Familienfreundlichkeit (ohne Umwelt-/Nachhaltigkeitsaussagen) abverlangen, um Euch beste Bedingungen für unbeschwerte Ferien zu garantieren? Hier findet Ihr einen Auszug aus den geltenden Kriterien. Sie werden von einer externen, unabhängigen Agentur aller 4 Jahre vor Ort auf Familienfreundlichkeit überprüft.
Unsere Qualitätskriterien für familienfreundliche Urlaubsorte in Sachsen:
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Mindestens ein familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb
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Mindestens eine familienfreundliche Freizeiteinrichtung
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Familienfreundlicher Gesamteindruck durch sichtbare kinderfreundliche Gestaltungselemente
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Kinderwagentaugliche Wege
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Mindestens ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit TÜV-geprüften Geräten und ausgeschildertem Hundeverbot
Angebote:
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Kinderermäßigung
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Aktionsangebote
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Mitmachangebote
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Pauschalangebote für Familien
Gastronomie:
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Garderobenhaken in Kinderhöhe
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Kinderstühle, Sitzpolster, Beschäftigungsangebote
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Separater Nichtraucherbereich
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Kindgerechte Speisekarte
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Wickelmöglichkeit, Kinder-WC, Toilettenaufsatz, Hocker zur Höhenangleichung
Zimmer:
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Familienzimmer, Zimmer mit Verbindungstür, Appartement
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Wickelauflage, Windeleimer, Babybadewanne, Wasserkocher auf Wunsch
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Abdunklungsmöglichkeit für Schlafbereich
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Außenanlagen: Vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt, Verkehrsberuhigte Lage, abgeschirmte Spielbereiche, Frei- und Spielfläche in der Nähe der Unterkunft
Betreuung:
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Familienfreundliches Personal
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Umfassende Informationen zu familienfreundlichen Angeboten des Hauses und der Region
Ausstattung & Sicherheit:
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Familienorientierter, gepflegter Gesamteindruck
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Wetterunabhängige Spielmöglichkeiten
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Kindgerechtes Mobiliar
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Kindersichere Geräte und Steckdosen
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Babyausstattung vorhanden
Barrierefreiheit:
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Barrierefreie Einrichtungen sind mit dem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.
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Detaillierte Angaben unter: www.sachsen-barrierefrei.de
Familiensterne:
Neben den umfangreichen MUSS-Kriterien für Familienfreundlichkeit, die alle Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Urlaubsorte erfüllen müssen, kennzeichnen 3 bis 5 Familiensterne das Maß der Erfüllung der KANN-Kriterien bei den Beherbergungsbetrieben:
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3 Familiensterne: mindestens 60 %
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4 Familiensterne: mindestens 75 %
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5 Familiensterne: mindestens 90 %