Interessiert es Euch, was wir den familienfreundlichen Freizeit- und Beherbergungseinrichtungen sowie Urlaubsorten unter diesem Qualitätslabel zur Familienfreundlichkeit (ohne Umwelt-/Nachhaltigkeitsaussagen) abverlangen, um Euch beste Bedingungen für unbeschwerte Ferien zu garantieren? Hier findet Ihr einen Auszug aus den geltenden Kriterien. Sie wurden eingehend von einer unabhängigen Agentur vor Ort überprüft.
Unsere Qualitätskriterien für familienfreundliche Urlaubsorte in Sachsen:
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Mindestens ein familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb
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Mindestens eine familienfreundliche Freizeiteinrichtung
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Familienfreundlicher Gesamteindruck durch sichtbare kinderfreundliche Gestaltungselemente
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Kinderwagentaugliche Wege
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Mindestens ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit TÜV-geprüften Geräten und ausgeschildertem Hundeverbot
Angebote:
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Kinderermäßigung
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Aktionsangebote
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Mitmachangebote
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Pauschalangebote für Familien
Gastronomie:
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Garderobenhaken in Kinderhöhe
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Kinderstühle, Sitzpolster, Beschäftigungsangebote
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Separater Nichtraucherbereich
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Kindgerechte Speisekarte
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Wickelmöglichkeit, Kinder-WC, Toilettenaufsatz, Hocker zur Höhenangleichung
Zimmer:
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Familienzimmer, Zimmer mit Verbindungstür, Appartement
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Wickelauflage, Windeleimer, Babybadewanne, Wasserkocher auf Wunsch
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Abdunklungsmöglichkeit für Schlafbereich
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Außenanlagen: Vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt, Verkehrsberuhigte Lage, abgeschirmte Spielbereiche, Frei- und Spielfläche in der Nähe der Unterkunft
Betreuung:
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Familienfreundliches Personal
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Umfassende Informationen zu familienfreundlichen Angeboten des Hauses und der Region
Ausstattung & Sicherheit:
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Familienorientierter, gepflegter Gesamteindruck
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Wetterunabhängige Spielmöglichkeiten
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Kindgerechtes Mobiliar
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Kindersichere Geräte und Steckdosen
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Babyausstattung vorhanden
Barrierefreiheit:
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Barrierefreie Einrichtungen sind mit dem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet.
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Detaillierte Angaben unter: www.sachsen-barrierefrei.de
Familiensterne:
Neben den umfangreichen MUSS-Kriterien für Familienfreundlichkeit, die alle Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Urlaubsorte erfüllen müssen, kennzeichnen 3 bis 5 Familiensterne das Maß der Erfüllung der KANN-Kriterien bei den Beherbergungsbetrieben:
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3 Familiensterne: mindestens 60 %
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4 Familiensterne: mindestens 75 %
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5 Familiensterne: mindestens 90 %