© René Gaens

Interessiert es Euch, was wir den familienfreundlichen Freizeit- und Beherbergungseinrichtungen sowie Urlaubsorten unter diesem Qualitätslabel zur Familienfreundlichkeit (ohne Umwelt-/Nachhaltigkeitsaussagen) abverlangen, um Euch beste Bedingungen für unbeschwerte Ferien zu garantieren? Hier findet Ihr einen Auszug aus den geltenden Kriterien. Sie wurden eingehend von einer unabhängigen Agentur vor Ort überprüft.

zertifizierte Urlaubsorte für Familien

zertifizierte Unterkünfte für Familien

zertifizierte Freizeiteinrichtungen für Familien

© Kristian Hahn
Familienfreundlicher Ort Olbernhau

Unsere Qualitätskriterien für familienfreundliche Urlaubsorte in Sachsen:

  • Mindestens ein familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb

  • Mindestens eine familienfreundliche Freizeiteinrichtung

  • Familienfreundlicher Gesamteindruck durch sichtbare kinderfreundliche Gestaltungselemente

  • Kinderwagentaugliche Wege

  • Mindestens ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit TÜV-geprüften Geräten und ausgeschildertem Hundeverbot

Angebote:

  • Kinderermäßigung

  • Aktionsangebote

  • Mitmachangebote

  • Pauschalangebote für Familien

© Thomas Schlorke
Schatzhaus Erzgebirge in Eibenstock

Gastronomie:

  • Garderobenhaken in Kinderhöhe

  • Kinderstühle, Sitzpolster, Beschäftigungsangebote

  • Separater Nichtraucherbereich

  • Kindgerechte Speisekarte

  • Wickelmöglichkeit, Kinder-WC, Toilettenaufsatz, Hocker zur Höhenangleichung

Zimmer:

  • Familienzimmer, Zimmer mit Verbindungstür, Appartement

  • Wickelauflage, Windeleimer, Babybadewanne, Wasserkocher auf Wunsch

  • Abdunklungsmöglichkeit für Schlafbereich

  • Außenanlagen: Vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt, Verkehrsberuhigte Lage, abgeschirmte Spielbereiche, Frei- und Spielfläche in der Nähe der Unterkunft

Betreuung:

  • Familienfreundliches Personal

  • Umfassende Informationen zu familienfreundlichen Angeboten des Hauses und der Region

Ausstattung & Sicherheit:

  • Familienorientierter, gepflegter Gesamteindruck

  • Wetterunabhängige Spielmöglichkeiten

  • Kindgerechtes Mobiliar

  • Kindersichere Geräte und Steckdosen

  • Babyausstattung vorhanden

Barrierefreiheit:

Familiensterne:

Neben den umfangreichen MUSS-Kriterien für Familienfreundlichkeit, die alle Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Urlaubsorte erfüllen müssen, kennzeichnen 3 bis 5 Familiensterne das Maß der Erfüllung der KANN-Kriterien bei den Beherbergungsbetrieben:

  • 3 Familiensterne: mindestens 60 %

  • 4 Familiensterne: mindestens 75 %

  • 5 Familiensterne: mindestens 90 %