Sachsen Classic
Hotelbuchungen
Sachsen Classic
Willkommen auf dem Hotelbuchungsportal der Sachsen Classic. Der Buchungsservice Sachsen bucht für alle Teilnehmer Unterkunft mit Parkplatz und Gepäcktransport.
In diesem Jahr gibt es 2 Etappenorte:
14.08.2024 - 16.08.2024 Zwickau
16.08.2024 - 18.08.2024 LeipzigNatürlich bieten wir auch weiterhin eine schriftliche Buchung über unser Buchungsformular an.
Sachsen Classic Hotelbuchung
Wir vermitteln unsere Partnerhotels auf Namen und Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
Stornierungsbedingungen
Stornierung durch den Veranstalter
Bei einer Gesamtabsage der Veranstaltung durch den Veranstalter sind die Hotel-Stornierungsgebühren durch die Teilnehmer zu tragen. Diese sind ab 20.05.2024 80% der Hotelbuchung.
Stornierung durch den Teilnehmer
Sollten bis zu 5 Zimmer storniert werden, dann gelten folgende Stornierungsgebühren der TMGS:
bis 30. Tag vor Anreise 0%
bis 11. Tag vor Anreise 30%
bis 2 Tage vor Anreise 80%
am Anreisetag/ NoShow 90%
Gruppenbuchungen erhalten gesonderte Stornierungsgebühren.
Sollten wir die stornierten Zimmer weiterverkaufen können, dann entfällt die Stornierungsgebühr.
Zusatzleistungen wie Parkgebühren sind von den oben genannten Stornierungsbedingungen nicht betroffen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann direkt in der Online- Buchung oder bei der ERGO Reiseversicherung vorgenommen werden.
Zahlung per Rechnung
Zahlung 100% bis 14 Tage vor Anreise
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Beherbergungssteuer in Leipzig
Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.
Höhe der Beherbergungssteuer
Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungsleistungen, abgerundet auf volle Cent.
Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Die Beherbergungssteuer wird von den Beherbergungseinrichtungen eingezogen.
Befreiungstatbestände
Von der Zahlung der Beherbergungssteuer befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
- Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen, ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
- Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.
Hinweis:
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beherbergungssteuer sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch die Vorlage eines geeigneten Nachweises in der Beherbergungseinrichtung zu bestätigen.
Steuerbefreiungen gemäß Punkt c) können nur auf Antrag unter entsprechender Nachweisführung bei der Stadtkämmerei der Stadt Leipzig geltend gemacht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog (PDF 503 KB) sowie dem Informationsblatt für Gäste (PDF 249 KB).
Ihre Ansprechpartnerinnen: