© René Gaens

Geprüfte Qualität

Marke "Familienurlaub in Sachsen"

Interessiert es Euch, was wir den familienfreundlichen Freizeit- und Beherbergungseinrichtungen sowie Orten abverlangen, um Euch beste Bedingungen für unbeschwerte Ferien zu garantieren? Hier findet Ihr einen Auszug aus den geltenden Kriterien. Sie wurden eingehend von einer unabhängigen Agentur vor Ort überprüft.

Familienfreundlicher Ort

  • Mindestens ein familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb
  • Mindestens eine familienfreundliche Freizeiteinrichtung
  • Familienfreundlicher Gesamteindruck durch sichtbare kinderfreundliche Gestaltungselemente
  • Kinderwagentaugliche Wege
  • Mindestens ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit TÜV-geprüften Geräten und ausgeschildertem Hundeverbot

Familienfreundliche Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen

Angebote

  • Kinderermäßigungen
  • Aktionsangebote, Mitmachangebote
  • Pauschalangebote für Familien

Betreuung

  • Familienfreundliches Personal
  • Teilnahme am Seminar ServiceQualität Deutschland
  • Umfassende Informationen zu familienfreundlichen Angeboten des Hauses und der Region

Gastronomie

  • Garderobenhaken in Kinderhöhe
  • Kinderstühle, Sitzpolster, Beschäftigungsangebote
  • Separater Nichtraucherbereich
  • Kindgerechte Speisekarte
  • Wickelmöglichkeit, Kinder-WC, Toilettenaufsatz
  • Hocker zur Höhenangleichung

Zimmer

  • Familienzimmer, Zimmer mit Verbindungstür, Appartement
  • Wickelauflage, Windeleimer, Babybadewanne, Wasserkocher auf Wunsch
  • Abdunklungsmöglichkeit für Schlafbereich
  • Außenanlagen
  • Vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt
  • Verkehrsberuhigte Lage, abgeschirmte Spielbereiche 
  • Frei- und Spielfläche in der Nähe der Unterkunft

Ausstattung und Sicherheit

  • Familienorientierter, gepflegter Gesamteindruck
  • Wetterunabhängige Spielmöglichkeiten
  • Kindgerechtes Mobiliar
  • Kindersichere Geräte und Steckdosen
  • Babyausstattung vorhanden

Barrierefreiheit

Familiensterne

Neben den umfangreichen MUSS-Kriterien für Familienfreundlichkeit, die alle Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Orte in diesem Katalog erfüllen müssen, kennzeichnen 3 bis 5 Familiensterne das Maß der Erfüllung der KANN-Kriterien bei den Beherbergungsbetrieben:
3 Familiensterne: mindestens 50 %
4 Familiensterne: mindestens 75 %
5 Familiensterne: mindestens 90 %

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